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| Weltzeit und Zeitzonen |
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Zeitzonen der Länder und die Korrektur gegenüber der Weltzeit.

Greenwich-Zeit (GMT) = 21:07 Serverzeit (MEZ) = 22:07 Alle Angaben ohne Gewähr. Weltzeitkarte © 2005 designed by Uhren & Schmuck Gassner |
Zeitzonen-Zonenzeit:
Einheitszeit für die zwischen zwei Meridianen gelegenen Orte der Erdoberfläche, wobei für jede Zeitzone die mittlere Sonnenzeit ihres Mittelmeridians (Standardmeridians) als Zonenzeit gilt. Die Einteilung ist so gewählt, dass diese jeweils um volle Stunden (Ausnahmen: z.BSP.: Australien, Iran und Indien) von der Weltzeit (Greenwich-Zeit, UTC, auch GMT) abweicht. Beispielsweise hat die Zone von ca. 7-23° östlich von Greenwich (genannt MEZ oder mitteleuropäische Zeit) die geltende Zonenzeit von 15°, die somit 1 Stunde der Greenwich-Zeit voraus liegt.
Die Zeitskala UTC:
Die Koordinierte Weltzeit UTC (Coordinated Universal Time) ist die internationale Grundlage für die Zeitbestimmung im täglichen Leben, aber auch für wissenschaftlich-technische Anwendungen in der Astronomie, Geodäsie, Navigation und Telekommunikation. UTC entsteht im Zusammenwirken von mehr als 50 Zeitinstituten weltweit, die über insgesamt ca. 250 Atomuhren verfügen. Die Koordinierung der Arbeit der Institute und die Verbreitung von UTC liegen in der Hand des Internationalen Büros für Maß und Gewicht (BIPM) in Paris.
Die einzelnen Zeitinstitute, wie beispielsweise die PTB, realisieren mit ihren Atomuhren eine lokale atomare Zeitskala, in unserem Fall genannt UTC(PTB), die mit UTC in möglichst guter Übereinstimmung gehalten wird. Während der letzten beiden Jahre lag die Abweichung UTC - UTC(PTB) stets unter 100 ns (1 ns =1/1 000 000 000 s).
Durch Hinzufügen von einer bzw. zwei Stunden zu UTC(PTB) entsteht die gesetzliche Zeit in Deutschland, MEZ(D) bzw. MESZ(D). In gleicher Weise entstehen die Lokalzeiten in den verschiedenen Zeitzonen unter Verantwortung der jeweiligen, nationalen Zeitinstitute.
Weitere Informationen unter: Physikalisch-Technische-Bundesanstalt
Zeitnormale:
Darstellung der gesetzlichen Zeit
Das Zeitgesetz von 1978 (Bundesgesetzblatt 1978, Teil I, S. 1110-1111) legt die mitteleuropäische Zeit MEZ oder die mitteleuropäische Sommerzeit MESZ als gesetzliche Zeit fest, die im amtlichen und geschäftlichen Verkehr verwendet werden soll. Hiermit wird die alte Regelung aus dem Zeitgesetz von 1893 fortgeführt, nach der im Deutschen Reich die mittlere Sonnenzeit am 15. Grad östlicher Länge als einheitliche Zeit galt. Zuvor hatte es in Deutschland noch eine Vielfalt von Regelungen für die Zeitbestimmung in den einzelnen Bundesstaaten gegeben. Das Gesetz folgte einige Jahre auf die grundsätzliche Übereinkunft, ein System von 24 Zeitzonen mit einer Ausdehnung von jeweils 15 Längengraden zu schaffen mit dem Meridian durch Greenwich als dem Nullmeridian.
Der Unterschied zwischen MEZ beziehungsweise MESZ und der koordinierten Weltzeitskala UTC beträgt:
MEZ = UTC + 1h,
MESZ = UTC + 2h.
Die Einführung der Sommerzeit wurde durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung bekannt gemacht. Die aktuelle Verordnung (Bundesgesetzblatt 2001 Teil 1, Nr. 35, S. 1591, Juli 2001) legt fest, dass ab dem Jahr 2002 die mitteleuropäische Sommerzeit auf unbestimmte Zeit eingeführt wird, und zwar immer zwischen dem letzten Sonntag im März und dem letzten Sonntag im Oktober.
In Deutschland wurde Sommerzeit während der Kriegsjahre und dann wieder seit 1980 eingeführt. Die Einführung erfolgt in allen Ländern der Europäischen Union zum gleichen Termin, weltweit gibt es abweichende Regelungen.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) ist durch das Zeitgesetz damit beauftragt, die gesetzliche Zeit zu realisieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das bekannteste Verfahren hierfür ist die Aussendung von Zeitzeichen und Normalfrequenz über den Sender DCF77.
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